29. Febru­ar 2016

CDU: Verbandsgemeinde Adenau darf nicht von der notärztlichen Versorgung abgehängt werden!

Die CDU in der Ver­bands­ge­mein­de Ade­nau hat jetzt erneut auf Miß­stän­de in der not­ärzt­li­chen Ver­sor­gung hin­ge­wie­sen und wirft der Lan­des­re­gie­rung Untä­tig­keit wider bes­se­res Wis­sen vor. Die aktu­el­le Abmel­de­quo­te des St. Josef-Kran­ken­hau­­ses Ade­nau von der Not­arzt­ge­stel­lung ist alar­mie­rend, so Micha­el Kor­den vom CDU-Gemein­­de­­ver­­­band. Inzwi­schen müs­sen die Men­schen in der Ver­bands­ge­mein­de Ade­nau in 60% der Fäl­le auf den Not­arzt aus der Luft bzw. aus den weit ent­fern­ten Bad Neu­en­ahr-Ahr­­wei­­ler, Daun oder May­en war­ten. Damit droht die länd­li­che Ver­bands­ge­mein­de Ade­nau zu einem not­ärzt­li­chen Ver­sor­gungs­ge­biet zwei­ter Klas­se zu werden.

Mit ver­ein­ten Kräf­ten für eine bes­se­re not­ärzt­li­che Ver­sor­gung in der Ver­bands­ge­mein­de Ade­nau – v.l. Stadt­bür­ger­meis­ter Arnold Hoff­mann, MdL Dr. Peter Enders, CDU-Wahl­­­k­reis­a­b­­ge­or­d­­ne­­ter Horst Gies, Bür­ger­meis­ter Gui­do Nisius, Dr. Mar­tin Schiff­arth, CDU-Vor­­­si­t­­zen­­der Micha­el Korden

Die CDU for­dert daher ein kla­res Bekennt­nis zum Not­arzt­stand­ort Ade­nau.  Der Not­arzt­stand­ort Ade­nau muss unbe­dingt erhal­ten blei­ben, um eine flä­chen­de­cken­de not­ärzt­li­che Ver­sor­gung in der länd­li­chen Ver­bands­ge­mein­de Ade­nau gewähr­leis­ten zu kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung wird auf­ge­for­dert, von ihren exis­tie­ren­den Ein­wir­kungs­mög­lich­kei­ten auf die Kran­ken­häu­ser und Ver­bän­de der Kos­ten­trä­ger nach dem Ret­tungs­dienst­ge­setz drin­gend Gebrauch zu machen.

Die Pro­ble­me in unse­rer Ver­bands­ge­mein­de und auch ande­ren länd­li­chen Regio­nen sind in Mainz bekannt, aber man schaut zu und lässt das Pro­blem lau­fen, so der CDU-Vor­­­si­t­­zen­­de Micha­el Kor­den. Wir for­dern vom zustän­di­gen Lan­des­ge­setz­ge­ber eine Rege­lung in das Ret­tungs­dienst­ge­setz auf­zu­neh­men, die eine not­ärzt­li­che Ver­sor­gung inner­halb eines zu defi­nie­ren­den Zeit­rah­mens vor­sieht. Die Ver­bands­ge­mein­de Ade­nau darf nicht von der not­ärzt­li­chen Ver­sor­gung abge­hängt werden.

Des Pro­blems ange­nom­men haben sich jetzt der CDU-Wahl­­­k­reis­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Horst Gies und der gesund­heits­po­li­ti­sche Spre­cher der CDU-Lan­d­­tags­­frak­­ti­on Dr. Peter Enders. Die bei­den Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten haben bei einem Gespräch in Ade­nau hier­zu eine gesetz­li­che Kon­kre­ti­sie­rung der Ver­pflich­tung der Kran­ken­häu­ser vor­ge­schla­gen, ver­bind­lich am Not­arzt­dienst teil­neh­men zu müssen.

Wie im übri­gen Ret­tungs­dienst sei zu des­sen aus­kömm­li­cher Finan­zie­rung ein lan­des­wei­ter Finanz­aus­gleich auch im Not­arzt­dienst not­wen­dig. Dies kön­ne ins­be­son­de­re die Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum finan­zi­ell absi­chern. Da aber zugleich die Bezah­lung im Not­arzt­dienst nicht attrak­tiv genug sei, sol­le zudem die Hono­rie­rung ange­ho­ben wer­den und min­des­tens ver­gleich­bar sein mit der des Kas­sen­ärzt­li­chen Bereitschaftsdienstes.

Begrüßt wur­den die­se Vor­schlä­ge auch von Dr. Mar­tin Schiff­arth, der für die Initia­ti­ve „Unser Not­arzt“ am Gespräch teil­ge­nom­men und die Pro­ble­me aus Sicht eines Prak­ti­kers ver­deut­licht hatte.