CDU: Verbandsgemeinde Adenau darf nicht von der notärztlichen Versorgung abgehängt werden!
Die CDU in der Verbandsgemeinde Adenau hat jetzt erneut auf Mißstände in der notärztlichen Versorgung hingewiesen und wirft der Landesregierung Untätigkeit wider besseres Wissen vor. Die aktuelle Abmeldequote des St. Josef-Krankenhauses Adenau von der Notarztgestellung ist alarmierend, so Michael Korden vom CDU-Gemeindeverband. Inzwischen müssen die Menschen in der Verbandsgemeinde Adenau in 60% der Fälle auf den Notarzt aus der Luft bzw. aus den weit entfernten Bad Neuenahr-Ahrweiler, Daun oder Mayen warten. Damit droht die ländliche Verbandsgemeinde Adenau zu einem notärztlichen Versorgungsgebiet zweiter Klasse zu werden.
Mit vereinten Kräften für eine bessere notärztliche Versorgung in der Verbandsgemeinde Adenau – v.l. Stadtbürgermeister Arnold Hoffmann, MdL Dr. Peter Enders, CDU-Wahlkreisabgeordneter Horst Gies, Bürgermeister Guido Nisius, Dr. Martin Schiffarth, CDU-Vorsitzender Michael Korden
Die CDU fordert daher ein klares Bekenntnis zum Notarztstandort Adenau. Der Notarztstandort Adenau muss unbedingt erhalten bleiben, um eine flächendeckende notärztliche Versorgung in der ländlichen Verbandsgemeinde Adenau gewährleisten zu können. Die Landesregierung wird aufgefordert, von ihren existierenden Einwirkungsmöglichkeiten auf die Krankenhäuser und Verbände der Kostenträger nach dem Rettungsdienstgesetz dringend Gebrauch zu machen.
Die Probleme in unserer Verbandsgemeinde und auch anderen ländlichen Regionen sind in Mainz bekannt, aber man schaut zu und lässt das Problem laufen, so der CDU-Vorsitzende Michael Korden. Wir fordern vom zuständigen Landesgesetzgeber eine Regelung in das Rettungsdienstgesetz aufzunehmen, die eine notärztliche Versorgung innerhalb eines zu definierenden Zeitrahmens vorsieht. Die Verbandsgemeinde Adenau darf nicht von der notärztlichen Versorgung abgehängt werden.
Des Problems angenommen haben sich jetzt der CDU-Wahlkreisabgeordnete Horst Gies und der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Peter Enders. Die beiden Landtagsabgeordneten haben bei einem Gespräch in Adenau hierzu eine gesetzliche Konkretisierung der Verpflichtung der Krankenhäuser vorgeschlagen, verbindlich am Notarztdienst teilnehmen zu müssen.
Wie im übrigen Rettungsdienst sei zu dessen auskömmlicher Finanzierung ein landesweiter Finanzausgleich auch im Notarztdienst notwendig. Dies könne insbesondere die Versorgung im ländlichen Raum finanziell absichern. Da aber zugleich die Bezahlung im Notarztdienst nicht attraktiv genug sei, solle zudem die Honorierung angehoben werden und mindestens vergleichbar sein mit der des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Begrüßt wurden diese Vorschläge auch von Dr. Martin Schiffarth, der für die Initiative „Unser Notarzt“ am Gespräch teilgenommen und die Probleme aus Sicht eines Praktikers verdeutlicht hatte.